Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates haben eine politische Einigung über ein neues Gesetzgebungspaket erzielt, bestehend aus der Zahlungsdiensteverordnung (PSR) und der Dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3). Ziel dieser Reform ist es, den EU-Zahlungsverkehrsmarkt zu harmonisieren, die Sicherheit für Verbraucher zu erhöhen und den Wettbewerb zwischen Banken und Nicht-Banken zu stärken. Sie adressiert sowohl regulatorische als auch technische Aspekte und erweitert den Anwendungsbereich auf digitale Plattformen.
Fokusthema | Prüfungen nach § 19 ZAG und § 44 KWG
Die BaFin kann gem. § 19 ZAG (für Zahlungs- und E-Geld-Institute) sowie gem. § 44 KWG (für KWG-Institute wie Banken, Finanzdienstleistungsinstitute) routinemäßig oder anlassbezogen Prüfungen einzelner Geschäftsfelder oder des gesamten Instituts anordnen. Informell wird der Begriff „44er Prüfung“ auch für Prüfungen nach ZAG verwendet, auch wenn dies rechtlich gesehen nicht korrekt ist. Die Prüfungen nach ZAG bestimmen sich nach den Vorschriften des § 19 Abs. 1 Satz 2 ZAG.


